Interne Organisation des IZBD
§ 1 Definition und Zweck
(1) Das IZBD ist ein freiwilliger fakultätsübergreifender Projektzusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der TU Dortmund, die zu Fragen der politischen Bildung – insbesondere mit einem Schwerpunkt auf kommunale Demokratie – forschen und lehren.
(2) Das IZBD dient der Förderung und dem Ausbau der Forschung zu Fragen der politischen Bildung – insbesondere mit einem Schwerpunkt auf kommunale Demokratie – an der TU Dortmund. Das IZBD verfolgt diesen Zweck insbesondere durch
- die Anregung, Planung und Koordination von gemeinsamen Forschungsprojekten und Veröffentlichungen seiner Mitglieder,
- die Förderung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches sowie der gegenseitigen Beratung und Unterstützung zwischen den Mitgliedern,
- die Herstellung und den Ausbau von Kontakten mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer Hochschulen im In- und Ausland, die zu Fragen der politischen Bildung – insbesondere mit einem Schwerpunkt auf kommunale Demokratie – forschen,
- die Planung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Reihen zu Fragen der politischen Bildung – insbesondere mit einem Schwerpunkt auf kommunale Demokratie – und anderer Formate der Wissenschaftskommunikation, sowie
- die Motivierung des wissenschaftlichen Nachwuchses der TU Dortmund zur Mitwirkung an Forschungsprojekten nach §1 Abs. 2 Nr. 1 und die Förderung der Einbindung des Nachwuchses in diese Projekte.
§ 2 Mitglieder
(1) Mitglieder des IZBD sind zunächst die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das IZBD laut Protokoll seiner konstituierenden Sitzung gegründet haben. Weitere Mitglieder werden auf deren Antrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aufgenommen.
(2) Mitglieder des IZBD können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Dortmund sein.
(3) Die Mitgliedschaft eines Mitglieds endet mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung des Mitglieds gegenüber der Sprecherin oder dem Sprecher sowie auf Antrag von mindestens zwei stimmberechtigten Mitgliedern durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
§ 3 Zusammensetzung
Das IZBD setzt sich wie folgt zusammen:
- die Mitgliederversammlung (§ 4)
- die Sprecherin/der Sprecher (§ 5)
§ 4 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitglieder des IZBD bilden die Mitgliederversammlung. Sie tritt mindestens einmal im Semester, in der Regel zu Beginn der Vorlesungszeit, zusammen. Sie ist darüber hinaus unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens zwei Mitglieder dies verlangen.
(2) Die Mitgliederversammlung wird von der Sprecherin oder dem Sprecher mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin unter Angabe der Tagesordnung in Textform einberufen. Anträge auf Änderungen des Konzeptpapiers müssen in der Tagesordnung im Wortlaut aufgeführt sein. Anträge zur Aufnahme einer Person oder Ausschluss eines Mitglieds müssen in der Tagesordnung ohne Namensnennung enthalten sein. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt der Sprecherin oder dem Sprecher.
(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme, die Beendigung und den Gegenstand von Tätigkeiten des IZBD. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des IZBD, sofern dieses Konzeptpapier nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
(4) Ein Beschluss der Mitgliederversammlung kann durch eine Entscheidung der Mehrheit der Mitglieder des IZBD in einem schriftlichen oder per E-Mail durchgeführten Umlaufverfahren ersetzt werden. Dies gilt nicht für die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, die Wahl der Sprecherin oder des Sprechers sowie Entscheidungen über die diese Geschäftsordnung und die Auflösung des IZBD.
(5) Auf Antrag eines Mitglieds müssen Wahlen oder Abstimmungen geheim erfolgen.
§ 5 Sprecherin oder Sprecher
(1) Die Geschäfte des IZBD werden von einer Sprecherin oder einem Sprecher in eigener Verantwortung geführt. Sie/er vertritt das IZBD nach außen und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch. Gegenüber der Mitgliederversammlung ist sie/er weisungsgebunden und auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
(2) Zur Unterstützung der Sprecherin/des Sprechers wählt die Mitgliederversammlung eine stellvertretende Sprecherin/einen stellvertretenden Sprecher. Sie / er vertritt die Sprecherin/den Sprecher bei Bedarf während deren/dessen Amtszeit.
(3) Sprecherin oder Sprecher können auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern in einer Mitgliederversammlung vor Ablauf der Amtszeit durch Wahl einer neuen Sprecherin oder eines neuen Sprechers abgewählt werden.
§ 6 Sach- und Personalmittel
Soweit dem IZBD für die Verwirklichung seiner Ziele Personal- oder Sachmittel zugewiesen werden, entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung dieser Mittel. Die Verwaltung der Mittel obliegt der Sprecherin oder dem Sprecher.
§ 7 Schlussbestimmungen
Dieses Konzeptpapier gilt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.05.2021. Es kann von der Mitgliederversammlung jederzeit durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder geändert oder aufgehoben werden. Es tritt zudem durch den Beschluss eines neuen Konzeptpapiers oder durch Auflösung des IZBD außer Kraft. Die Auflösung des IZBD erfordert einen einvernehmlichen Beschluss aller seiner Mitglieder. Es ist zudem aufgelöst, wenn die Zahl seiner Mitglieder unter zwei sinkt.
Dortmund, 21.05.2021